Baumkontrolle

Nach der FLL – „Baumkontrollrichtlinie“ sind alle Bäume, die der Verkehrssicherungspflicht unterliegen (z. B. an Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Grün- und Sportanlagen, Friedhöfen, Schulen & Kindertagesstätten)  abhängig von Alter, Zustand und Standort in gewissen Abständen zu kontrollieren.

Wurzel, Stamm und Krone werden dabei auf Schäden untersucht und weitere Maßnahmen festgelegt. Ich führe für Sie eine fachgerechte visuelle Kontrolle auf Verkehrssicherheit durch und erarbeite in Absprache mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.