PSA Prüfung

Gemäß DGUV Regeln 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“, ehem. BGR 189) und 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“) ist die Ausrüstung für die Seilklettertechnik entsprechend den Einsatzbedingungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen.

Sachkundiger nach DGUV 312-906 (ehem. BGG 906) führe ich diese Prüfung gern für Ihre Ausrüstung durch.